§ 1 Vertragsgegenstand und Trainingserfolg
Das Ausbildungsangebot der Hundeschule “Hundetraining Leicht Gemacht” umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Erziehung, Körpersprache und vieles mehr vermittelt.
Die Anmeldung für Angebote der Hundeschule “Hundetraining Leicht Gemacht” ist nur schriftlich per E-Mail oder per WhatsApp möglich.
Hundetraining Leicht Gemacht schuldet keinen Trainingserfolg und kann keine Erfolgsgarantie abgeben: Der Erfolg des Trainings ist maßgeblich von nicht durch Hundetraining Leicht Gemacht zu vertretenden Faktoren abhängig, insbesondere von der Mitarbeit und Umsetzung von Trainingsinhalten durch die Kunden selbst.
§ 2 Teilnahmevoraussetzung und Teilnahmeausschluss
Die Kunden dürfen mit einem Hund nur dann am Training teilnehmen, wenn
. der Hund behördlich angemeldet ist;
· der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat;
· der Hund über eine Grundimmunisierung verfügt;
· der Kunde für den Hund eine zur Zeit des Trainings gültige Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung, oder Police der Versicherung vorzuzeigen.
Die Kunden sind verpflichtet, der Trainerin bei Buchung und vor Trainingsbeginn
· chronische Erkrankungen des Hundes;
· Verhaltensauffälligkeiten, eine übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes mitzuteilen.
Es steht der Trainerin frei, das Training mit einem Hund abzulehnen, der krank oder verhaltensauffällig ist und dadurch die Sicherheit anderer oder der Trainingserfolg gefährdet erscheint.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung zum Training per E-Mail oder WhatsApp gilt als Angebot zum Vertragsschluss. Dieses Angebot wird erst mit Bestätigung von Hundetraining Leicht Gemacht per Email oder per WhatsApp verbindlich angenommen.
Mit dem Abschicken der Anmeldung per E-Mail oder WhatsApp bestätigen die Kunden jeweils, dass sie diese AGB gelesen und verstanden haben und mit deren Inhalt vollumfänglich einverstanden sind.
§ 4 Vergütung, deren Grundlagen und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung für das jeweils gebuchte Training ergibt sich aus den beschriebenen Angeboten auf der Webseite www.hundetraining-leichtgemacht.de oder aus einer individuellen Vereinbarung zwischen Hundetraining Leicht Gemacht und Kunden vor Trainingsbeginn per Email oder WhatsApp.
Eine Unterrichtsstunde dauert ca. 60 Minuten, dazu gehören auch die Begleitung vom und zum Abholpunkt, die Bezahlung und evt. Beratungsgespräche. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich an den im Vorfeld mit dem Kunden vereinbarten Trainingstreffpunkten oder als Hausbesuch. Die Trainerin behält sich einen Ortswechsel vor.
Die Zahlung kann am Ende der Trainingsstunde in bar entrichtet werden oder per Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Von Hundetraining Leicht Gemacht gestellte Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sind Kunden, gleich aus welchen Gründen, verhindert und können ein vereinbartes Training nicht wahrnehmen, so können sie bis 48 Stunden vor vereinbartem Trainingsbeginn kostenfrei per E-Mail oder WhatsApp gegenüber Hundetraining Leicht Gemacht absagen. Sagen Kunden ein vereinbartes Training weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn ab, behält sich Hundetraining Leicht Gemacht vor, Kunden eine Ausfallpauschale von 30 € zu berechnen. Sagen Kunden ein vereinbartes Training erst am Tage des vereinbarten Trainings ab oder erscheinen nicht zum Training, behält sich Hundetraining Leicht Gemacht vor, die volle Trainingsvergütung zu berechnen.
§ 5 Rücktritt
Im Falle einer Absage durch Hundetraining Leicht Gemacht kann das Training nach individueller, erneuter Terminvereinbarung nachgeholt werden. Dies gilt ebenso im Falle von Unwetterwarnungen bei denen Gesundheit und Wohlergehen der Teilnehmer gefährdet sind.
Stören Kunden das Training, verhalten sich ihren oder fremden Hunden gegenüber tierschutzwidrig oder widersetzen sich den Anweisungen der Trainerin, so kann Hundetraining Leicht Gemacht ohne Einhaltung einer Frist bereits durch mündliche Erklärung im Training vom Vertrag zurücktreten. Eine Erstattung der Vergütung für das laufende Training ist in diesem Fall nicht möglich.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Hundetraining Leicht Gemacht haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Kunden oder deren Hunde während des Trainings verursacht werden. Dies gilt auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf öffentlichem Gelände.
Kunden übernehmen die alleinige Haftung für ihren Hund, auch wenn sie auf Veranlassung der Trainerin handeln und sich auf öffentlichem Gelände befinden. Soweit die Trainerin Kunden dazu auffordert, ihren Hund von der Leine zu lösen, übernehmen die Kunden allein die Verantwortung hierfür.
Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist der Trainerin auf Anfrage vorzulegen.
Begleitpersonen der Kunden sind durch die Kunden als Hundehalter über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
Minderjährigen ist die Begleitung der Kunden im Training nur dann gestattet, wenn die Kunden zugleich deren Erziehungsberechtigte sind. Diese Kunden haften für ihre minderjährigen Kinder und beaufsichtigen diese. Hundetraining Leicht Gemacht übernimmt keine Aufsicht für Minderjährige.
Hundetraining Leicht Gemacht übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Kunden haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Hunde verursachen.
§ 7 Urheberrecht
Das Urheberrecht an während oder nach den Trainings ausgehändigten/gesendeten Unterlagen liegt ausschließlich bei Hundetraining Leicht Gemacht. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch Hundetraining Leicht Gemacht gestattet.
§ 8 Salvatorische Klausel
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.